Slowakei 

Das Programm fördert bilaterale Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und unterstützt innovative Projekte mit internationalem Potenzial.

Was wird das Programm erreichen?

Das Programm wird einen Bottom-up-Ansatz anwenden und auf die ermittelten Bedürfnisse und Herausforderungen des Unternehmenssektors eingehen, indem Unternehmen unterstützt werden, deren Projektideen im Rahmen offener Ausschreibungen ausgewählt werden.

Das Programm wird einen starken Fokus auf Innovation in den definierten Schwerpunktbereichen haben. Dies ist wichtig, um die Wettbewerbsfähigkeit des Privatsektors in der Slowakei zu erhöhen, da private Unternehmen von ihrer Innovationsfähigkeit bei Produkten, Technologien, Dienstleistungen und Prozessen abhängen.

– Unterstützung von Unternehmen bei der Entwicklung, Anwendung oder Vermarktung von Technologien, Prozessen, Lösungen, Produkten oder Dienstleistungen in den Bereichen Umwelt, Wohlfahrt und umgebungsunterstütztes Wohnen. Unterstützung für Unternehmen bei der Ökologisierung ihres Geschäftsbetriebs.

– Unterstützung des Bildungs- und Beschäftigungspotenzials in der Slowakei in den Bereichen Innovation und Wohlfahrt in der grünen Industrie und Technologien für umweltunterstütztes Wohnen

Geschäftsentwicklung, Innovation & KMU

Für das Programm Business development, Innovation und SME, in welchem auch der Bildungsbereich enthalten ist, stehen in der Slowakei 5 Mio. Euro zur Verfügung.

 

Dem Bildungsbreich sind 15 Prozent vorbehalten. Die verantwortliche slowakische Institution ist die Forschungsagentur in Bratislava. 

Neuer Aufruf Zu bilaterale Initiativen (BIN BF03)

Die slowakische Forschungsagentur als Programmträgerin des Programms Wirtschaftsförderung, Innovation und KMU hat die Ausschreibung für bilaterale Initiativen (BIN BF03) im Rahmen des Fonds für bilaterale Beziehungen gestartet.

– Ein flexibles und einfaches Instrument für die Suche nach Geberprojektpartnern für die Aufforderung im geschäftlichen Teil des Programms einzurichten (Massnahme A – suche nach Geberprojektpartnern);

– Die Stärkung von Geschäftspartnerschaften zwischen den Einrichtungen aus den Geberstaaten (Liechtenstein, Island, Norwegen) und der Slowakei (Massnahme B – kleine bilaterale Initiativen)

Es ist möglich einen Zuschuss von maximal 3.000 € im Rahmen von Massnahme A und zwischen 1.000 € und 10.000 € im Rahmen von Massnahme B zu beantragen.

 

– Massnahme A beträgt 30 Tage vor Abschluss der Ausschreibungen BIN 01 und/ oder BIN02 oder bis die Gesamtzuweisung aufgebraucht ist.

– Massnahme B ist bis zum 31. Dezember 2022 oder bis zu Verwendung des Gesamtzuweisung.

 

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